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Neue Wege - neu ab dem 09.03.2026

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Manchmal braucht es einen neuen Plan – einen PLAN B

Seit über 20 Jahren verfolgen wir ein klares Ziel: Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen, auf dem Weg zurück ins Berufsleben individuell zu begleiten.
Kleine Gruppen, engagierte Betreuung auf Augenhöhe & individuelle abgestimmte Wege – das ist unser Ansatz.

Wir setzten bewusst auf Qualität statt Masse – mit maßgeschneiderten Lösungen rund um die Themen Berufliche Rehabilitation, Coaching und Integration. Bei PLAN B stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit Respekt, Erfahrung und einem klaren Blick nach vorn gestalten wir gemeinsam Ihren beruflichen Neustart – Schritt für Schritt.

Zurück ins Arbeitsleben – mit einem Plan, der zu Ihnen passt

Berufliche REHA bedeutet: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei zu unterstützen, (wieder) Arbeit zu finden, die zu ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Das kann nach einer Krankheit, einem Unfall oder wegen seelischer Belastungen nötig sein.

Wir arbeiten in kleinen Gruppen, mit festen Ansprechpersonen und einem klaren Ziel: Ihren beruflichen Neustart – Schritt für Schritt, in Ihrem Tempo.

Unsere offene Sprechstunde. Einfach vorbeikommen – wir sind für Sie da.

Es heißt, der erste Schritt sei der schwerste. Bei uns nicht!

Muss ich was mitbringen? Muss ich mich vorbereiten? Nein. 
Unsere offene Sprechstunde ist genau dafür da: unverbindlich & unkompliziert.

Kommen Sie einfach vorbei. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt – freundlich, klar und kompetent.

Berufliche Reha: Häufige Fragen einfach erklärt.

Berufliche Reha ist ein wichtiges, aber oft wenig bekanntes Thema. Wir haben die häufigsten und wichtigsten Fragen für Sie verständlich zusammengefasst – klar, kompakt und auf den Punkt.

Die berufliche Rehabilitation – kurz berufliche Reha – ist eine von den zuständigen Kostenträgern finanzierte Maßnahme zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder (drohender) Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder ohne Unterstützung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.

Ziel der beruflichen Reha ist die Eingliederung ins Arbeitsleben. Die Maßnahmen fallen unter den gesetzlichen Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) und beinhalten z. B.:

  • Umschulungen und Qualifizierungen
  • berufliches Coaching und Integrationshilfen
  • technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz
  • Arbeitsassistenz sowie Übergangsgeld zur finanziellen Absicherung während der Maßnahme.

Berufliche Reha kann sowohl bei einer beruflichen Neuorientierung als auch beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen – individuell abgestimmt auf die gesundheitlichen und beruflichen Voraussetzungen der Teilnehmenden.

Typische Maßnahmen der beruflichen Reha sind Umschulungen, berufliche Weiterbildungen, Arbeitserprobungen, Integrationsmaßnahmen sowie Bewerbungstrainings. Auch betreute Praktika oder eine Anpassungsqualifizierung gehören dazu.

Die berufliche Rehabilitation hat das Ziel, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen – sei es durch den Erhalt des aktuellen Arbeitsplatzes oder einen beruflichen Neustart.

  • Konkret verfolgt die berufliche Reha folgende Ziele:
  • Den bestehenden Arbeitsplatz trotz Krankheit oder Behinderung zu sichern
  • Bei einem beruflichen Neuanfang individuelle Fähigkeiten und Neigungen zu berücksichtigen
  • Folgen von Behinderungen zu mindern und einer Verschlimmerung vorzubeugen
  • Eine möglichst selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung zu fördern
  • Den Bezug von Erwerbsminderungsrente oder anderen Sozialleistungen zu vermeiden

Maßnahmen wie Umschulung, Weiterbildung, Coaching oder technische Unterstützung am Arbeitsplatz sind Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Die Leistungen sind Teil der sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“.

Ja, insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen kann eine berufliche Reha helfen, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln und den Arbeitsalltag schrittweise wieder aufzunehmen.

Ja. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Angststörungen, Burnout oder Schizophrenie bietet die berufliche Reha individuelle Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung. Oft wird sie dann kombiniert mit psychosozialer Unterstützung, da in solchen Fällen die Stabilisierung und Motivation im Vordergrund steht.

Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation haben Personen, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Voraussetzung ist, dass eine berufliche Wiedereingliederung nur mit gezielter Unterstützung – wie z. B. Umschulung, Qualifizierung oder Arbeitsplatzanpassung – möglich ist.
Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter, solange Aussicht auf eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben besteht.

Damit Sie eine berufliche Rehabilitation (auch: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Erwerbsfähigkeit. Die drei zentralen Voraussetzungen:

  • Erhebliche Gefährdung oder Minderung Ihrer Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit
    Zum Beispiel infolge einer chronischen Erkrankung, eines Unfalls oder einer psychischen Belastung. Ein konkreter Hinweis kann eine Krankschreibung über mindestens 6 Monate sein.
  • Notwendigkeit besonderer Hilfen zur beruflichen Eingliederung
    Es muss erkennbar sein, dass Sie ohne gezielte Unterstützung wie Umschulung, Qualifizierung oder Arbeitsplatzanpassung nicht dauerhaft im Berufsleben verbleiben können.
  • Möglichkeit zur Sicherung des Arbeitsplatzes durch Reha-Maßnahmen
    Besonders bei bestehender (teilweiser) Erwerbsminderung muss ersichtlich sein, dass Sie durch berufliche Reha-Maßnahmen weiterhin arbeiten können.

Ja, eine berufliche Rehabilitation ist auch möglich, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. In vielen Fällen ist sogar genau das Ziel der Maßnahme, die berufliche Wiedereingliederung im bestehenden Job oder bei demselben Arbeitgeber mit neuen, angepassten Aufgaben zu ermöglichen.

Wenn jedoch im Verlauf der Reha deutlich wird, dass eine Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber nicht mehr realistisch oder sinnvoll ist, kann ein Wechsel notwendig sein. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis während oder nach der Maßnahme beendet, um eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zu ermöglichen.
Fazit: Eine berufliche Reha kann sowohl zur Rückkehr an den alten Arbeitsplatz führen als auch beim beruflichen Neustart in einem neuen Job unterstützen – je nach gesundheitlicher und beruflicher Situation.

Nein, eine abgeschlossene Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine berufliche Reha. Die Maßnahmen werden individuell angepasst – auch für Menschen ohne formale Berufsqualifikation, z. B. durch Erstqualifizierungen oder angepasste Bildungsangebote.

Es gibt keine feste Altersgrenze für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Entscheidend ist, ob noch eine realistische Aussicht besteht, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Der zuständige Reha-Träger prüft dabei individuell, ob die beantragte Maßnahme im Hinblick auf Ihre gesundheitliche Situation und zukünftige Erwerbsfähigkeit sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Nach Bewilligung werden die konkreten Maßnahmen – z. B. Umschulung, Qualifizierung oder Coaching – gemeinsam mit Ihrer Reha-Beraterin oder Ihrem Reha-Berater individuell geplant und an Ihre Lebenssituation angepasst. Tipp: Auch wenn Sie kurz vor dem Rentenalter stehen, kann eine berufliche Reha sinnvoll sein, um z. B. den Bezug einer Erwerbsminderungsrente zu vermeiden.

Ja, auch mit 60 Jahren kann man berufliche Reha in Anspruch nehmen, sofern noch eine realistische Chance auf eine berufliche (Wieder-)Eingliederung besteht.

Ja, das ist möglich. In vielen Fällen erfolgt jedoch zunächst eine medizinische Reha zur Stabilisierung. Eine berufliche Reha kann aber auch unabhängig davon beantragt werden.

Der beste Zeitpunkt ist dann, wenn klar wird, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung die berufliche Tätigkeit dauerhaft einschränkt – und eine Perspektive auf eine neue berufliche Tätigkeit besteht.

In der Regel stellen Betroffene selbst den Antrag über den sogenannten „Antrag zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA-Antrag). Den Antrag können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder anderen Kostenträgern stellen. Hilfe erhalten Sie bei den Experten von PLAN B (Offene Sprechstunde Link) oder den Ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratungen (EUTB). EUTB der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. | www.teilhabeberatung.de

Der zuständige Kostenträger prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Bewilligung, Umfang und Art der Reha-Maßnahme. Diese sind die Deutschen Rentenversicherung, die gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), die Bundesagentur für Arbeit (Jobcenter) und in einigen Fällen auch die Krankenkassen oder Jugendhilfeträger.

Die Bearbeitungszeit variiert, dauert aber in der Regel 4–8 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann es länger dauern.

Je nach Fall zahlt die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Auch die Jugendhilfe oder das Integrationsamt können Träger sein.

Der Ablauf einer beruflichen Rehabilitation ist individuell verschieden, folgt aber in vielen Fällen einem typischen Prozess. Sie ist oft Teil eines mehrstufigen Rehabilitationsweges:

  1. Medizinische Reha (vorher): Die berufliche Reha beginnt in der Regel nach einer medizinischen Rehabilitation, wenn deutlich wird, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann – z. B. aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung.
  2. Zielklärung und Antragstellung: Gemeinsam mit Ärzt:innen und Reha-Berater:innen wird geklärt, ob eine berufliche Wiedereingliederung möglich ist und welche Maßnahmen notwendig sind. Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger gestellt.
  3. Individuelle Maßnahmenplanung: Nach Genehmigung der Reha werden die konkreten Maßnahmen individuell zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
    1. Umschulungen oder Weiterbildungen
    2. Bewerbungs- und Arbeitstrainings
    3. Praktika oder Erprobungen
    4. Technische Hilfen am Arbeitsplatz
    5. Psychosoziale Begleitung oder Coaching
  4. Durchführung und Betreuung: Während der Maßnahme werden die Teilnehmenden von Reha-Fachkräften begleitet und regelmäßig beraten.
    Ziel ist immer die dauerhafte berufliche (Wieder-)Eingliederung.

Die berufliche Reha kann auch dabei unterstützen, erstmals beruflich Fuß zu fassen – z. B. nach längerer Arbeitslosigkeit, psychischer Erkrankung oder schulischer Unterbrechung.
Wichtig: Der genaue Ablauf und die Dauer hängen stark von den persönlichen Voraussetzungen und Reha-Zielen ab – es gibt keinen starren Standardplan, sondern individuelle Lösungen.

Berufliche Reha-Maßnahmen finden bei zertifizierten Bildungsträgern wie PLAN B in Hamburg oder an spezialisierten Berufsbildungswerken statt – je nach Maßnahme auch online oder in Präsenz.

Das hängt von der Maßnahme ab: Eine Umschulung dauert meist 12–24 Monate, während kurze Qualifizierungen nur wenige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Ja. Umschulungen sind ein zentrales Element der beruflichen Reha und ermöglichen eine berufliche Neuorientierung in einem gesundheitsgerechten Tätigkeitsfeld.

Das hängt von der konkreten Situation ab. Wenn Sie zuvor arbeitsunfähig waren, kann während der Reha weiterhin eine Krankschreibung bestehen. Bei Maßnahmen in Vollzeit oder Umschulungen entfällt diese meist, da Sie aktiv an einer beruflichen Maßnahme teilnehmen.

Während der Reha erhält man in der Regel Übergangsgeld, das je nach Vorleistung (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) berechnet wird – meist 68–75 % des letzten Nettoeinkommens.

Bei Reha-Maßnahmen außerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses wird kein Gehalt gezahlt – stattdessen gibt es Übergangsgeld vom Reha-Träger.

Übergangsgeld kann teilweise höher sein als Arbeitslosengeld, vor allem wenn vorher ein längerer Zeitraum mit Krankengeld oder Erwerbseinkommen bestanden hat. Die genaue Berechnung ist individuell.

Weitere Angebote & geförderte Projekte

Unsere Coaching-Angebote: Unterstützung für individuelle Lebenslagen.

Nicht jeder Weg zurück ins Berufsleben ist gleich. Deshalb bieten wir auch zielgerichtetes Coaching für Menschen mit besonderen Herausforderungen an – respektvoll und passend zu Ihrem Bedarf.
Das Angebot ist für Menschen mit Psychischen Belastungen, Adipositas oder Migrationshintergrund.
Im Mittelpunkt steht immer der Mensch – mit seiner Geschichte, seinen Fähigkeiten und seinen Zielen.

NO GAPS! – Ein EU-gefördertes Projekt für geflüchtete Menschen. Unsere offene Sprechstunde. Einfach vorbeikommen.

Gesundheit ist ein Grundrecht – doch viele geflüchtete Menschen vor großen Hürden: sprachlich, organisatorisch und kulturell. Gemeinsam mit Partnern arbeiten wir daran, speziell für vulnerable Gruppen den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern, Verständnis zu fördern und gesundheitsbezogene Angebote niedrigschwellig bereitzustellen.

Über uns – Kompetent. Vielseitig. Engagiert.

Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Expertinnen und Experten – mit Fachwissen in den Bereichen Bildung, Coaching, Psychologie, Sozialarbeit und Gesundheit. Was uns verbindet: die Überzeugung, dass jeder Mensch einen Platz am Tisch der gesellschaftlichen teilhabe verdient.

Zusammen mit unseren Partnern bringen wir nicht nur Qualifikation mit, sondern auch Engagement, Erfahrung und den Blick fürs Ganze.

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